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1. Information und Beratung
〉〉 Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen,
ob und wie Sie im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit
in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten.
Damit kann das Selbstbestimmungsrecht wahrgenommen
werden; außerdem werden den Angehörigen Gewissensentscheidungen
abgenommen.
Sämtliche Angaben sollten möglichst präzise formuliert
sein, um wenig Spielraum für Interpretationsmöglichkeiten
zu lassen. Wenn Sie sich für die Erstellung einer Patientenverfügung
entscheiden, ist es sinnvoll, auch eine Vorsorgevollmacht
zu verfassen.
〉〉 Betreuungsverfügung
Mit einer solchen Verfügung können Sie im Voraus festlegen,
wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, wenn die
Einrichtung einer rechtlichen Betreuung erforderlich werden
sollte.
〉〉 Rechtliche Betreuung
Voraussetzung für die Anordnung einer rechtlichen Betreuung
durch das Gericht ist das Vorliegen einer Hilfsbedürftigkeit
aufgrund bestimmter Krankheiten oder Behinderungen.
Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betroffenen in den ihm
übertragenen Aufgabenkreisen, z. B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge,
rechtlich zu vertreten. Eine rechtliche Betreuung
wird nur dann eingerichtet, wenn sie erforderlich ist.