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PFLEGE UND WOHNEN
3. Pflege und Wohnen
3.1 HILFSMITTEL
Hilfsmittel (z. B. Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke,
orthopädische Hilfen etc.) sollen körperliche Defizite ausgleichen.
Ein Anspruch auf Hilfsmittel besteht, wenn diese vom Arzt
verordnet wurden. Bei der Auswahl von Hilfsmitteln stehen
die ambulanten Pflegedienste, die Beratungsstellen und die
Anbieter selbst beratend zur Seite.
Weitere Informationen erteilen auch die Kranken- und Pflegekassen.
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